AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Happy-Fit premium GmbH,
der Happy-Fit Fitness GmbH,
der Happy-Fit 2 Fitness GmbH,
der Happy-Fit 3 Fitness GmbH
(Zugehörige GmbH siehe Mitgliedsvertrag/Vertragsdokument)
(in Folge Happy-Fit Premium genannt)
Stand vom 01.08.2025
Präambel
Gegenstand des zwischen der Kundin/ dem Kunden und der Happy Fit Premium abgeschlossenen Vertrages ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Happy Fit Premium, insbesondere die Nutzung der von Happy Fit zur Verfügung gestellten Fitnessstudios, samt der darin befindlichen Geräte und Räumlichkeiten.
1. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss ist frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Der Vertrag beginnt mit dem im Anmeldeformular festgesetzten Datum.
2. Tarife, Laufzeit und Kündigungsverzicht
a.) Tarif Happy FLEX: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der Kundin/ vom Kunden, als auch von Happy-Fit Premium, unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
b.) Tarif Rabatt-Booster FLEX:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der
Kundin/ vom Kunden als auch von Happy-Fit Premium unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Abschluss des Vertrages zahlt die Kundin/ der Kunde den sich aus dem Anmeldeformular ergebenden Einmalbetrag (das „Rabatt Booster- Entgelt“), weshalb in weiterer Folge die wöchentlichen Entgelte geringer sind, als beim Tarif Happy FLEX.
c.) Tarif Happy FIX: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der Kundin/ vom Kunden, als auch von Happy-Fit Premium unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kundin/ der Kunde gibt bei Abschluss des Vertrages einen Kündigungsverzicht im Sinne des Punktes 3 dieser AGB für einen bestimmten Zeitraum ab.
d.) Tarif Rabatt-Booster FIX:
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann sowohl von der
Kundin/ vom Kunden, als auch von Happy-Fit Premium, unter Einhaltung einer 8-wöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Kundin/ der Kunde gibt bei Abschluss des Vertrages einen Kündigungsverzicht im Sinne des Punktes 3 dieser AGB für einen bestimmten Zeitraum ab. Bei Abschluss des Vertrages zahlt die Kundin/ der Kunde den sich aus dem Anmeldeformular ergebenden Einmalbetrag (das „Rabatt Booster- Entgelt“), weshalb in weiterer Folge die wöchentlichen Entgelte geringer sind, als beim Tarif Happy FIX.
3. Kündigungsverzicht
Die Kundin/ Der Kunde gibt bei Abschluss des Vertrages beim Tarif Happy FIX bzw. beim Tarif Happy FIX-Rabatt- Booster einen Kündigungsverzicht für eine bestimmte Dauer ab. Die Dauer des Kündigungsverzichts ergibt sich aus dem Anmeldeformular. Da die Kundin/ der Kunde einen Kündigungsverzicht abgibt, hat sie/ er in weiterer Folge im Vergleich zu einem Vertrag ohne Kündigungsverzicht ein geringeres Entgelt zu bezahlen.
Die Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages nach Punkt 4. und 5. dieser AGB bleiben vom Kündigungsverzicht unberührt.
4. Vorzeitige Aufkündigung trotz Kündigungsverzicht (Ausgenommen Happy Flex und Rabatt-Booster FLEX)
Trotz Abgabe des Kündigungsverzichtes für eine bestimmte Dauer, ist die Kundin/ der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Happy-Fit Premium ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Aufkündigung zu beenden. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen. Für diesen Fall der Beendigung ist Happy-Fit Premium berechtigt, die bei Vertragsabschluss für die Abgabe des Kündigungsverzichts gewährten Preisvorteile der Kundin/ dem Kunden anzulasten.
Spricht die Kundin/der Kunde diese Kündigung für einen Zeitpunkt, der zwischen der 1. und 52. Vertragswoche liegt, aus, so ist sie/er verpflichtet, die Preisdifferenz bzw. den Preisvorteil zurückzubezahlen, der sich aus dem für sie/ihn vereinbarten Entgelt beim Tarif Happy-Flex ergibt. Der Preisvorteil beträgt in diesem Fall 4 € / Woche.
Spricht die Kundin/ der Kunde diese Kündigung daher für einen Zeitpunkt aus, der in die Dauer des Kündigungsverzichts fällt, so ist sie/ er verpflichtet, die Preisdifferenz bzw. den Preisvorteil zurückzubezahlen, der sich aus dem vereinbarten Entgelt für den Tarif Happy FIX im Vergleich zum Tarif Happy FLEX bzw. aus dem vereinbarten Entgelt beim Tarif Happy FIX- Rabatt- Booster im Vergleich zum Tarif Happy FLEX Rabatt-Booster im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt, je nachdem welchen Vertrag die Kundin/ der Kunde gewählt hat. Eine Rückzahlung des zu Beginn des Vertrages von der Kundin/ dem Kunden bezahlten Rabatt-Booster- Entgeltes erfolgt bei vorzeitiger Beendigung nicht.
(Beispiel 1: Die Kundin/ Der Kunde hat den Tarif Happy FIX gewählt und kündigt ihren/ seinen Vertrag mit Wirksamkeit zur 42. Woche, obwohl sie/ er einen Kündigungsverzicht für 52 Wochen abgegeben hat. Die Differenz zwischen dem Tarif Happy FLEX und dem Tarif Happy FIX beim wöchentlichen Entgelt betrug bei Vertragsabschluss € 4,00/ Woche. Die Kundin/ Der Kunde hat in den 42 Wochen, in denen der Vertrag gelaufen ist, nur das ermäßigte Entgelt bezahlt. Sie/ Er muss für jede Woche, in der der Vertrag aufrecht war, die Differenz nachbezahlen. Sie/ Er hat daher den Betrag von € 4,00 x 42, also insgesamt € 168,-, zu bezahlen.)
(Beispiel 2: Die Kundin/ Der Kunde hat den Tarif Happy FIX- Rabatt- Booster gewählt und kündigt ihren/ seinen Vertrag mit Wirksamkeit zur 68. Woche, obwohl sie/ er einen Kündigungsverzicht für 104 Wochen abgegeben hat. Die Differenz zwischen dem Tarif Happy FLEX- Rabatt- Booster und dem Tarif FIX- Rabatt- Booster beim wöchentlichen Entgelt betrug bei Vertragsabschluss € 7,00/ Woche. Die Kundin/ Der Kunde hat in den 68 Wochen, in denen der Vertrag gelaufen ist, nur das ermäßigte Entgelt bezahlt. Sie/ Er muss für jede Woche, in der der Vertrag aufrecht war, die Differenz nachbezahlen. Sie/ Er hat daher den Betrag von € 7,00 x 68, also insgesamt € 476,-, zu bezahlen).
5. Außerordentliche Auflösung
Sowohl für Happy-Fit Premium, als auch für die Kundin/ den Kunden ist eine sofortige Auflösung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unabhängig vom abgegebenen Kündigungsverzicht jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar für den Auflösenden macht. Eine Berechtigung für Happy-Fit Premium zur Anlastung der Preisvorteile gemäß Punkt 4. dieser AGB besteht in diesem Fall nicht.
6. Kündigung bei Umzug
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung (Punkt 2. dieser AGB), der vorzeitigen Aufkündigung trotz Kündigungsverzicht (Punkt 4. dieser AGB) und zur außerordentlichen Auflösung (Punkt 5. dieser AGB), ist die Kundin/ der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist aufzukündigen, wenn sie/ er ihren/ seinen bei Vertragsabschluss bestehenden Hauptwohnsitz verlegt und innerhalb eines Umkreises von 30 km um den neuen Hauptwohnsitz kein Happy-Fit Premium Studio gelegen ist.
7. Unterbrechung
Im Falle einer Schwangerschaft, einer Verletzung oder einer Krankheit, die das Benützen des Fitnessstudios durchgehend länger als 6 Wochen unmöglich macht, ist die Kundin/ der Kunde berechtigt, den Vertrag beitragsfrei auszusetzen. Dies bedeutet, dass für diesen Zeitraum keine Entgelte zu bezahlen sind. Der Zeitraum der Unterbrechung ist jedoch auch nicht für die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes oder der Dauer der Kündigungsfrist heranzuziehen. Nach Wegfall der Unterbrechung läuft der Vertrag, die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes sowie die Kündigungsfrist weiter.
Die Kundin/ Der Kunde hat Happy-Fit Premium über die Gründe für die Unterbrechung sowie deren Wegfall zu informieren.
Das Recht zur außerordentlichen Auflösung des Vertrages bleibt vom Recht zur Unterbrechung unberührt.
8. Entgelte
Das wöchentliche Entgelt wird zum vereinbarten Fälligkeitstermin vom Konto der Kundin/ des Kunden eingezogen.
Das wöchentliche Entgelt wird alle 14 Tage, jeweils für 2 Wochen im Vorhinein ab Vertragsstart vom Konto der Kundin/ des Kunden eingezogen. Das bis zur ersten Abbuchung fällig werdende Wochenentgelt ist von der Kundin/ dem Kunden bereits bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
Happy-Fit Premium ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
Gerät die Kundin/ der Kunde mit zwei Wochenentgelten schuldhaft in Zahlungsverzug, wird in diesem Fall die Kundin/ der Kunde unter Setzung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zur Zahlung der aushaftenden Wochenentgelte aufgefordert. Werden die eingemahnten Beträge nicht fristgerecht bezahlt, kann die Kundin/ der Kunde von der Benutzung des Fitnessstudios und der Trainingseinrichtungen während des Zeitraums des verschuldeten Zahlungsverzuges von Happy-Fit Premium ausgeschlossen werden. Happy-Fit Premium ist in diesem Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges auch berechtigt, den Vertrag aufzulösen und ist die Kundin/ der Kunde dann verpflichtet, jene Entgelte zu bezahlen, die bis zum Ablauf des vereinbarten Kündigungsverzichtes bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.
Happy-Fit Premium ist für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzugs der Kundin/ des Kunden berechtigt, die daraus resultierenden Schäden und die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, von der Kundin/ dem Kunden zu forder
9. Wertsicherung
Das vereinbarte Entgelt wird nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2020 (VPI 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt 1x jährlich und kann zu einer Verminderung oder Erhöhung des zu zahlenden Entgelts führen. Als Bezugsgröße für die Wertsicherung dient die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Wertsicherung erfolgt durch Vergleich der für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarten Indexzahl mit der korrespondierenden Indexzahl des Folgejahres. Die korrespondierende Indexzahl bildet jeweils die Basis für die Wertsicherung in den Folgejahren. Die erste Wertsicherung erfolgt frühestens nach Ablauf eines Jahres. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Der Wertsicherung unterliegt auch die in Punkt 11 dieses Vertrages festgesetzten Pönalen.
10. Transponder
Bei Abschluss seines Vertrags bekommt die Kundin/ der Kunde einen Transponder, der sie/ ihn für den Zugang zum Studio berechtigt. Mittels dieses Transponders muss die Kundin/ der Kunde an der Rezeption einchecken und ist beim Verlassen des Studios verpflichtet, wieder auszuchecken. Die Weitergabe des Transponders an dritte Personen zur Inanspruchnahme von Leistungen von Happy Fit Premium durch diese dritte Person, ist untersagt. Happy-Fit Premium ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, ob der Transponder von der berechtigten Person benutzt wird.
Für den Fall des schuldhaften Verlustes dieses Transponders durch die Kundin/ den Kunden wird für einen neuen Transponder ein Entgelt in Höhe von € 10,00 fällig.
11. Mitnahme fremder Personen
Die Mitnahme von dritten Personen ist nur mit Zustimmung von Happy-Fit Premium gestattet, wobei diese nicht verweigert werden darf, wenn sie zur Inanspruchnahme der Leistungen von Happy Fit Premium durch die Kundin/ den Kunden notwendig ist.
Für den Fall, dass von einer Kundin/ einem Kunden, ohne Zustimmung von Happy-Fit Premium, dritte Personen, die nicht Kunden bei Happy-Fit Premium sind, mitgenommen und/ oder diesen schuldhaft der Zugang zu den Räumlichkeiten von Happy-Fit Premium (z.B. durch Weitergabe des Transponders) ermöglicht werden, ist vom der Kundin/ dem Kunden eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 50,00 zu leisten. Ansprüche von Happy-Fit Premium gegenüber der fremden Person bleiben davon unberührt.
12. Änderung der angegebenen Daten
Während laufenden Vertrages ist die Kundin/ der Kunde verpflichtet, Happy-Fit Premium über Änderungen des Namens, der Adresse, der Emailadresse bzw. Telefonnummer, soweit diese bei der Anmeldung angegeben wurden, sowie der bei Vertragsabschluss für die Bezahlung bekanntgegebenen Bank- oder Kreditkartenverbindung zu informieren.
Für den Fall, dass eine Änderung der Daten nicht bekanntgegeben wird, trägt die Kundin/ der Kunde die damit verbundenen Nachteile und Risiken.
ONLINE Vertragsabschluss
13. Vertragsabschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website von Happy-Fit Premium stellt die Kundin/der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Fitness-Vertrages Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch die Bestätigung per E-Mail. Happy-Fit Premium speichert den Vertragstext intern ab und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich der akzeptierten AGB in der Bestätigung per E-Mail zu.
14. Widerrufsrecht (Gültig bei Online-Vertragsabschluss)
Für die Kundin/ den Kunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird. Es besagt, dass die Kundin/ der Kunde das Recht hat, die Mitgliedschaft binnen vierzehn Tagen ab Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin/ der Kunde Happy-Fit Premium (Im Stadtgut Zone D2, 4407 Steyr, oder info@happyfit.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Kundin/ der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
15. Widerrufsfolgen
Wenn die Kundin/ der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Happy-Fit Premium der Kundin/ dem Kunden alle in diesem Zusammenhang geleisteten Zahlungen (abzüglich der bereits konsumierten Produkte/ Leistungen) spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren/ seinen Widerruf dieses Vertrags bei Happy-Fit Premium eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Kundin/ der Kunde die Leistungen von Happy Fit Premium nicht mehr in Anspruch nehmen. Für diese Rückzahlung verwendet HappyFit Premium dasselbe Zahlungsmittel, das die Kundin/ der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit der Kundin/ dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden der Kundin/ dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Widerrufsformular
Hinweis: Bitte kreuze am Widerrufsformular diejenige GmbH an, in welcher Du Dich online angemeldet hast. Diese findest Du auf Deinem Vertragsdokument.
